Eine gute Zusammenstellung des Beratungsanlasses Lese-Rechtschreib-Störung findet sich auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

 

Für eine individuelle Beratung und die notwendige Diagnostik steht die Beratungslehrkraft und/oder die Schulpsychologin/der Schulpsychologe der jeweiligen Schule zur Verfügung.
(siehe: Regionale Zuständigkeit in der Beratung)