Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dann zuständig, wenn
- das LERNEN
- die LEISTUNG
- das VERHALTEN
- die PSYCHISCHE GESUNDHEIT
eines Kindes oder Jugendlichen im Bereich der Grund- oder Mittelschule beeinträchtigt ist und die Hauptursache dafür vermutlich im System Schule zu suchen ist.
Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten in enger Absprache mit der für die jeweilige Schule zuständigen Beratungslehrkraft zusammen.
Beratung von Eltern
- Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
- Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
- Beratung in akuten Krisen
- Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation
- Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen
Beratung von Schule und Lehrkräften
- Beratung von Kollegen bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
- Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
- Beratung in akuten Krisen
- Planung von Interventionen
- Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation
- Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen
- Durchführung von Projekttagen an Schulen zu pädagogisch-psychologischen Themen
- Kooperation mit Beratungslehrkraft
Beratung von Schülern
- Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
- Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
- Erarbeitung von individuellen Lösungsstrategien gemeinsam mit der Schülerin / dem Schüler
- Beratung in akuten Krisen
- Maßnahmen der Gruppenbetreuung
Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungseinrichtungen
- Kooperationstreffen mit regionlaen außerschulischen Beratungseinrichtungen
z.B. Hilfeplanbesprechungen am Amt für Jugend und Familie
z.B. Abstimmung der Untersuchungsergebnisse mit (Fach-)Ärzten und Therapeuten
Mitwirkung an dienstlichen Veranstaltungen
- Dienstbesprechungen
- Lehrerfort- und -weiterbildung