Digitalbudget: Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen

 

DigitalPakt Schule: Ausbau der digitalen Intrastruktur an bayerischen Schulen

 

„Sonderbudget Leihgeräte“ in Bayern

FAQ

Erhöhungsrunde im Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte"

Das Sonderbudget wird mit Landesmitteln aufgestockt.

Träger öffentlicher und privater Schulen haben damit ab sofort die Möglichkeit, an einer Erhöhungsrunde zum Schuljahr 2020/21 gem. Nr. 8.3 SoLe-neu teilzunehmen und die Erhöhung Ihres bisherigen Budgets bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Durch einen Antrag bis zum 31. Oktober 2020 kann eine Erhöhung von rund 38% der bisherigen Bewilligungssumme des Sonderbudget Leihgeräte erreicht werden.
Die Zuwendungsvoraussetzungen sowie die bestehenden Erleichterungen im Förderverfahren gelten dabei auch für die Förderung aus Landesmitteln fort.

Bitte machen Sie von dieser Gelegenheit Gebrauch und bauen über einen erneuten Antrag den Bestand an Geräten für unsere Schülerinnen und Schüler weiter aus.

 

Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

Der Freistaat Bayern und der Bund stellen Finanzmittel für die Beschaffung von Dienst-Laptops/Tablets für Lehrer bereit.

 

 

Zusammenfassung:

 

 

Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
(2018)

Digitale Bildungsinfrastruktur (dBIR)
= DigitalPakt Schule 2019 - 2024

"Sonderbudget Leihgeräte"

 Erhöhungsrunde

Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

Fördergegenstände

Anschaffung und Inbetriebnahme votumskonformer
digitaler Geräte für den pädagogischen Einsatz in
Unterrichtsräumen

Schulgebäudevernetzung
WLAN-Infrastruktur
(Lehr-Lern-Infrastruktur)
Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Mobile Endgeräte in begrenztem Umfang

Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Ausleihe + Zubehör

 

Notebooks/Laptops oder Tablets (letztere mit einem Mindestzubehör aus Tastatur und Eingabestift) + Zubehör

Antragsteller/Zuwen
dungsempfänger

Träger öffentlicher und privater Schulen

Träger öffentlicher und privater Schulen

Träger öffentlicher und privater Schulen

 

Träger öffentlicher und privater Schulen

 

Zuwendungs
voraussetzungen

- Teilnahme an IT-Umfrage der ALP Dillingen
- Medienkonzept-Team gebildet

- Teilnahme an IT-Umfrage der ALP Dillingen
- Medienkonzept im Schulportal hochgeladen
- „schulscharfe“ Investitionsplanung
- Anlage zum Antrag: Bestätigung über Sicherstellung
von Betrieb, Wartung und IT-Support

Bedarf aus Sicht der Schulen

 

Auf Grundlage der Lehrerzahlen (Personen) gemäß Amtlichen Schuldaten 2019/20 wurde nach einheitlichen Maßstäben ein

Budget für jeden Schulaufwandsträger errechnet

Höhe der staatlichen
Zuwendungen

Max. 90% der förderfähigen Ausgaben, 10% Eigenmittel

Max. 90% der förderfähigen Ausgaben, 10% Eigenmittel

Vollfinanzierung (ohne Eigenmittel der Träger)

Sofortauszahlung 100%

Zuwendungsfähige
Ausgaben

IT-Hardware (Votumskonformität) u. begrenzt Software
Miet- oder Leasingausgaben
Bauliche Maßnahmen (max. 10% des Digitalbudgets)

IT-Hardware (Votumskonformität/Mindeskriterien) u. begrenzt Software
Miete, Mietkauf und Leasing
Bauliche Maßnahmen
Investive Begleitmaßnahmen

 Mobile Endgeräte

  • Mit Zubehör, Inbetriebnahme, Systemsoftware, MDM
  • Ohne Drucker, Anwendungssoftware, SIM Karten, Wartung und Pflege

Notebooks/Laptops

  • Mit Zubehör, Inbetriebnahme, Systemsoftware, MDM, Schutzsoftware
  • Garantie + Versicherung
  • Investive Kosten u. Verwaltungspauschale

 

 Förderverfahren

Antragstellung bis 31.12.2018
Bewilligung durch Zuwendungsbescheid
Beschaffung bis 31.12.2020 (Auftragsdatum)
Verwendungsbestätigung bis 31.12.2021 einreichen
Mittelauszahlung nach Prüfung
• Vergaberecht (SG 20)
• Votumskonformität (BdB)

Antragstellung bis 31.12.2021
1. Prüfung auf „Passung“ mit Medienkonzept (BdB)
Bewilligung durch Zuwendungsbescheid
Beschaffung bis 30.06.2023 (Auftragsdatum)
Verwendungsnachweis bis 30.06.2024 einreichen
Mittelauszahlung nach 2. Prüfung
• Vergaberecht (SG 20)
• Votumskonformität (BdB)

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 16.3.20

Beschaffung bis 31.12.2020

Antragsfrist endet am 31.10.2020

Bewilligungszeitraum 31.3.2021(Abschluss der Leistungs- und Lieferverträge)

Antragsfrist bis zum

31. März 2021

Vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 23. Juli 2020

Bewilligungszeitraum

31. Dezember 2021

 

Verwendungsnachweis

31. Dezember 2022

 

 

 

Einfacher Budgetabruf (ohne Maßnahmenplanung)

Keine Mindestkriterien (sowie keine erneute Vorlage von Medienkonzepten / IT Umfrage 

technischen Mindestkriterien werden auf die beiden Merkmale CPU/Systemleistung und Display (Auflösung, Helligkeit, ggf. Bildschirmdiagonale, Digitizer) begrenzt. Siehe Votum.

Häufig gestellte Fragen

 

 FAQ

FAQ

Leihvertrag

FAQ

In den Förderprogrammen Digitalbudget und Digitale Bildungsinfrastruktur ist zu beachten:

  • „Doppelförderungen sind unzulässig. … Diese Kumulierungsverbote gelten nicht, wenn es sich um getrennte Maßnahmenabschnitte handelt.
  • Wartung und Pflege liegen im Verantwortungsbereich der Sachaufwandsträger. Ausgaben dafür sind nicht förderfähig.
  • Im Digitalpakt werden investive Beratungsleistungen externer Dienstleister gefördert,laufende Betreuungs- und Folgekosten jedoch nicht.
  • Erfüllung der Mindestkriterien des aktuellen Votums