Digitalbudget: Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
DigitalPakt Schule: Ausbau der digitalen Intrastruktur an bayerischen Schulen
„Sonderbudget Leihgeräte“ in Bayern
Erhöhungsrunde im Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte"
Das Sonderbudget wird mit Landesmitteln aufgestockt.
Träger öffentlicher und privater Schulen haben damit ab sofort die Möglichkeit, an einer Erhöhungsrunde zum Schuljahr 2020/21 gem. Nr. 8.3 SoLe-neu teilzunehmen und die Erhöhung Ihres bisherigen Budgets bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Durch einen Antrag bis zum 31. Oktober 2020 kann eine Erhöhung von rund 38% der bisherigen Bewilligungssumme des Sonderbudget Leihgeräte erreicht werden.
Die Zuwendungsvoraussetzungen sowie die bestehenden Erleichterungen im Förderverfahren gelten dabei auch für die Förderung aus Landesmitteln fort.
Bitte machen Sie von dieser Gelegenheit Gebrauch und bauen über einen erneuten Antrag den Bestand an Geräten für unsere Schülerinnen und Schüler weiter aus.
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)
Der Freistaat Bayern und der Bund stellen Finanzmittel für die Beschaffung von Dienst-Laptops/Tablets für Lehrer bereit.
Zusammenfassung:
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Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer |
Digitale Bildungsinfrastruktur (dBIR) |
"Sonderbudget Leihgeräte" |
Erhöhungsrunde |
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Fördergegenstände |
Anschaffung und Inbetriebnahme votumskonformer |
Schulgebäudevernetzung |
Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Ausleihe + Zubehör
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Notebooks/Laptops oder Tablets (letztere mit einem Mindestzubehör aus Tastatur und Eingabestift) + Zubehör |
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Antragsteller/Zuwen |
Träger öffentlicher und privater Schulen |
Träger öffentlicher und privater Schulen |
Träger öffentlicher und privater Schulen
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Träger öffentlicher und privater Schulen
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Zuwendungs |
- Teilnahme an IT-Umfrage der ALP Dillingen |
- Teilnahme an IT-Umfrage der ALP Dillingen |
Bedarf aus Sicht der Schulen
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Auf Grundlage der Lehrerzahlen (Personen) gemäß Amtlichen Schuldaten 2019/20 wurde nach einheitlichen Maßstäben ein Budget für jeden Schulaufwandsträger errechnet |
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Höhe der staatlichen |
Max. 90% der förderfähigen Ausgaben, 10% Eigenmittel |
Max. 90% der förderfähigen Ausgaben, 10% Eigenmittel |
Vollfinanzierung (ohne Eigenmittel der Träger) |
Sofortauszahlung 100% |
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Zuwendungsfähige |
IT-Hardware (Votumskonformität) u. begrenzt Software |
IT-Hardware (Votumskonformität/Mindeskriterien) u. begrenzt Software |
Mobile Endgeräte
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Notebooks/Laptops
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Förderverfahren |
Antragstellung bis 31.12.2018 |
Antragstellung bis 31.12.2021 |
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 16.3.20 Beschaffung bis 31.12.2020 |
Antragsfrist endet am 31.10.2020 Bewilligungszeitraum 31.3.2021(Abschluss der Leistungs- und Lieferverträge) |
Antragsfrist bis zum 31. März 2021 Vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 23. Juli 2020 Bewilligungszeitraum 31. Dezember 2021
Verwendungsnachweis 31. Dezember 2022 |
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Einfacher Budgetabruf (ohne Maßnahmenplanung) Keine Mindestkriterien (sowie keine erneute Vorlage von Medienkonzepten / IT Umfrage |
technischen Mindestkriterien werden auf die beiden Merkmale CPU/Systemleistung und Display (Auflösung, Helligkeit, ggf. Bildschirmdiagonale, Digitizer) begrenzt. Siehe Votum. |
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Häufig gestellte Fragen |
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In den Förderprogrammen Digitalbudget und Digitale Bildungsinfrastruktur ist zu beachten:
- „Doppelförderungen sind unzulässig. … Diese Kumulierungsverbote gelten nicht, wenn es sich um getrennte Maßnahmenabschnitte handelt.
- Wartung und Pflege liegen im Verantwortungsbereich der Sachaufwandsträger. Ausgaben dafür sind nicht förderfähig.
- Im Digitalpakt werden investive Beratungsleistungen externer Dienstleister gefördert,laufende Betreuungs- und Folgekosten jedoch nicht.
- Erfüllung der Mindestkriterien des aktuellen Votums