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Service für Lehrkräfte

Formular

 

FAQ - Mobile Reserve MR

F1 - Wie viele Mobilen gibt es im SJ 2022/23 in Stadt und Landkreis Ansbach? 

947 Lehrerstunden in Stadt und Landkreis Ansbach verteilt auf:

  • 220 Stunden ( 9 Personen) in der Stadt, davon 9 Fachlehrerstunden(1 Person) in der Stadt
  • 727 Stunden (0 Personen) im Landkreis, davon 0Fachlehrerstunden  (0 Personen) im Landkreis

 F2 - Wie kann eine Mobile Reserve eingesetzt werden? 

  • Es gibt langfristige und kurzfristige Einsätze.
  • Ein ganzjähriger Einsatz an der Stammschule zählt nicht als Mobiles Jahr

 F3 - Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Mobilen Reserven?

Grundlage für die Anzahl der mobilen Reserve ist die Zuweisung der der Regierung, die festlegt in welcher Höhe die Mobile Reserve aufzustellen ist.
Daneben werden/ wird  berücksichtigt:

  • freiwillige Meldungen
  • Lehrkräfte, die einen Turnus beenden ( in den Mittelschule ab Klasse 7 nicht mehr ausschlaggebend, ebenso bei Kombiklassen)
  • keine Schwerbehinderten und schwangeren Lehrkräfte
  • möglichst die Altersgrenze 55 Jahre beachten
  • Auswahl der Schulleitungen
  • Anzahl der bisherigen als Mobile geleisteten Jahre

F4 - Nach welchen Kriterien erfolgt der Einsatz bei einer im Schulamt ankommenden Anforderung?

  • Lehramt: GS oder MS (GS- Lehrkräfte werden , wenn möglich nicht in der MS eingesetzt und umgekehrt)
  • passendes Stundenmaß ( keine Vollzeitkräfte für unterhälftige Einsätze)
  • möglichst wohnortnaher Einsatz für die Mobile Kraft
  • pädagogische Prioritäten ( B.; Kombiklassenerfahrung, Erfahrungen mit Inklusion als Einsatzkriterien bei entsprechender Schülerklientel)
  • Rücksicht auf persönliche Bedingungen der Mobilen ( B.: bestimmte Tage, kein Nachmittagsunterricht wegen Kinderbetreuung)

F5 - Wie läuft das Einsatzverfahren ab?

Wichtig: Kontaktdaten der Mobilen Kraft müssen vorhanden sein (Email-Adresse!)
Bei einem langfristig absehbaren Einsatz erfolgt die Information der mobilen über den Einsatz in der Woche vorher.
Bei kurzfristigen Ausfällen erfolgt auch die Information sehr kurzfristig!
Die Mobile nimmt nach der Informationsübergabe den Kontakt mit der Schule auf.
Der Einsatz gilt bis auf Widerruf oder dem Einsatzende!
Die Schulleitung der Einsatzschule druckt das Einsatzschreiben aus und bestätigt den Einsatz durch ihre Unterschrift auf dem Einsatzschreiben. Dieses dient der Mobilen zur Fahrtkostenabrechnung.

F6 - Was macht eine Mobile Kraft im Wartestand?

Bei keinem Einsatz geht die Mobile Kraft an die Stammschule und gibt dort Differenzierungsstunden. Gerade in diesem Schuljahr sollen so coronabedingte Lernrückstände bei den Schülern aufgearbeitet werden. Sie kann auch als Begleitperson bei Lehrwanderungen eingesetzt werden oder andere von der Schulleitung ihr übertragene Aufgaben wahrnehmen.

Teilzeitkräfte – sofern sie nicht feste Einsatztage mit dem Schulamt vereinbart haben- sparen diese noch zu Wochenbeginn auf!

 F7 - Muss eine Mobile auch Aufsicht führen, Lehrerkonferenzen besuchen, Elterngespräche führen, Schülerbeobachtungen machen, Zeugnisse schreiben…?

Die LDO mit allen Lehrerpflichten gilt auch für Mobile Kräfte.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Aufsichten
  • Besuch schulischer Veranstaltungen
  • Gestaltung des Schullebens
  • Pflicht zur Erstellung und Kontrolle von Hausaufgaben
  • Teilnahme an Lehrerkonferenzen, eventuell auch an der Stammschule
  • Erstellen von schriftlichen Lehrnachweisen
  • Aufschreiben von Leistungen der Schüler
  • Teilnahme an Leistungsvergleichen
  • Führen von Schülerakten/ Schülerunterlagen
  • Information der Eltern über wesentliche Vorgänge
  • Beratung der Eltern in schulischen Fragen
  • Abhalten von Elternsprechtagen und- stunden

 F8 - Zählt meine Zeit als Mobile Reserve zur Dienstlichen Beurteilung ?

Für kürzere Einsätze, die aber in einem bewertbaren Rahmen liegen sollten, kann die Schulleitung der Einsatzschule eine Stellungnahme an die Stammschule abgeben.
Bei längeren Einsätzen (über ein halbes Jahr) ist ein Beurteilungsbeitrag erforderlich. Hierfür sollte ein Unterrichtsbesuch erfolgen.

 F9 - Wie erhalte ich Trennungsgeld?

Die Erstinformation mit dem Erstantrag erhalten Sie über das Schulamt.

Im Formularcenter des Landesamtes für Finanzen finden Sie die notwendigen Anträge:

  • T001 - Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld
  • T002 - Antrag auf Abrechnung bei Verbleib
  • T003 - Antrag auf Abrechnung bei täglicher Rückkehr
  • T003a - Anlage bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Berechnung Bescheinigungsbetrag § 3 Nr. 15 EStG

 Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Abrechnung von Trennungsgeld.

[Bilder erstellt mit dem Bing Image Creator, außer Wappen Franken: commons.wikimedia.org]