Schulpsychologie
Team der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in Bayern Lehrkräfte der jeweiligen Schulart mit einem abgeschlossenen Studium der Psychologie. Sie unterstützen die pädagogische Arbeit der Schulen mit den wissenschaftlichen Methoden der Psychologie.
Maßnahmen der heilkundlichen Psychotherapie sind ausgeschlossen.
Eine Schulpsychologin, ein Schulpsychologe wird für eine oder mehrere Schulen bestellt.
Die schulpsychologische Beratung ist
freiwillig
neutral
lösungsorientiert
kostenlos
Staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen immer der Schweigepflicht.
Wie können die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen helfen?
Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dann zuständig, wenn
das LERNEN
die LEISTUNG
das VERHALTEN
die PSYCHISCHE GESUNDHEIT
eines Kindes oder Jugendlichen im Bereich der Grund- oder Mittelschule beeinträchtigt ist und die Hauptursache dafür vermutlich im System Schule zu suchen ist.
Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten in enger Absprache mit der für die jeweilige Schule zuständigen Beratungslehrkraft zusammen.
Beratung von Eltern
Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
Beratung in akuten Krisen
Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation
Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen
Beratung von Schule und Lehrkräften
Beratung von Kollegen bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
Beratung in akuten Krisen
Planung von Interventionen
Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation
Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen
Durchführung von Projekttagen an Schulen zu pädagogisch-psychologischen Themen
Kooperation mit Beratungslehrkraft
Beratung von Schülern
Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen
Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik
Erarbeitung von individuellen Lösungsstrategien gemeinsam mit der Schülerin / dem Schüler
Beratung in akuten Krisen
Maßnahmen der Gruppenbetreuung
Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungseinrichtungen
Kooperationstreffen mit regionalen außerschulischen Beratungseinrichtungen
z.B. Hilfeplanbesprechungen am Amt für Jugend und Familie
z.B. Abstimmung der Untersuchungsergebnisse mit (Fach-)Ärzten und Therapeuten
Mitwirkung an dienstlichen Veranstaltungen
Dienstbesprechungen
Lehrerfort- und -weiterbildung
Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach
Rettistraße 56
91522 Ansbach
Telefon: 0981 468-9000 Vermittlung des Schulamtes
Telefon: 0981 468-9014 Vermittlung über den Schulpsychologischen Dienst
Fax: 0981 468-9030
E-Mail: