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Schulpsychologie

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Team der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

 

 

 

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in Bayern Lehrkräfte der jeweiligen Schulart mit einem abgeschlossenem Studium der Psychologie. Sie unterstützen die pädagogische Arbeit der Schulen mit den wissenschaftlichen Methoden der Psychologie.

 

Maßnahmen der heilkundlichen Psychotherapie sind ausgeschlossen.

 

Eine Schulpsychologin, ein Schulpsychologe wird für eine oder mehrere Schulen bestellt.

 

Die schulpsychologische Beratung ist

  • freiwillig 

  • neutral

  • lösungsorientiert

  • kostenlos

 

Staaltliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen immer der Schweigepflicht.

Wie können die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen helfen?

 Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dann zuständig, wenn

  • das LERNEN

  • die LEISTUNG

  • das VERHALTEN

  • die PSYCHISCHE GESUNDHEIT

 

eines Kindes oder Jugendlichen im Bereich der Grund- oder Mittelschule beeinträchtigt ist und die Hauptursache dafür vermutlich im System Schule zu suchen ist.

 

Die Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten in enger Absprache mit der für die jeweilige Schule zuständigen Beratungslehrkraft zusammen.

 

 

Beratung von Eltern

  • Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen

  • Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik

  • Beratung in akuten Krisen

  • Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation

  • Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen

 

Beratung von Schule und Lehrkräften

  • Beratung von Kollegen bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen

  • Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik

  • Beratung in akuten Krisen

  • Planung von Interventionen

  • Vermittlung zwischen Konfliktparteien, Gesprächsmoderation

  • Informationsveranstaltungen zu pädagogisch-psychologischen Themen

  • Durchführung von Projekttagen an Schulen zu pädagogisch-psychologischen Themen

  • Kooperation mit Beratungslehrkraft

 

Beratung von Schülern

  • Einzelfallberatung bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen

  • Informationsgewinnung im Beratungsprozess durch eine psychologische Diagnostik

  • Erarbeitung von individuellen Lösungsstrategien gemeinsam mit der Schülerin / dem Schüler

  • Beratung in akuten Krisen

  • Maßnahmen der Gruppenbetreuung

 

Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungseinrichtungen

  • Kooperationstreffen mit regionlaen außerschulischen Beratungseinrichtungen
    z.B. Hilfeplanbesprechungen am Amt für Jugend und Familie
    z.B. Abstimmung der Untersuchungsergebnisse mit (Fach-)Ärzten und Therapeuten

 

Mitwirkung an dienstlichen Veranstaltungen

  • Dienstbesprechungen

  • Lehrerfort- und -weiterbildung

Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach

Rettistraße 56

91522 Ansbach

 

Telefon: 0981 468-9000 Vermittlung des Schulamtes
Telefon: 0981 468-9014 Vermittlung über den Schulpsychologischen Dienst
Fax: 0981 468-9030

E-Mail: